Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG): Was auf Websites, Kampagnen und Co jetzt zukommt

Digitale Inklusion nach BFSG-Standard: Websites, Apps, Kampagnen – was jetzt zählt

Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Websites, Apps und digitale Services für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen – unabhängig von Einschränkungen oder Endgerät. Grundlage ist der European Accessibility Act, der europaweit verbindliche Standards setzt.

BFSG für Websites, Apps und digitale Dienstleistungen

Die Anforderungen betreffen alle digitalen Berührungspunkte, die im Rahmen geschäftlicher Tätigkeiten bereitgestellt werden – von Online-Shops über Buchungssysteme bis zu Kundenportalen. Auch digitale Kampagnen und Unternehmenskommunikation müssen barrierefrei funktionieren. Wer diese Standards nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch einen nachhaltigen Reputationsverlust.

Digitalagentur Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Leipzig

Marketing trifft Gesetzgebung: Barrierefreiheit als strategisches Tool und 87 Mio. neue Kunden erreichen

Barrierefreiheit ist mehr als ein gesetzliches Muss – sie wird zum Qualitätsmerkmal digitaler Markenkommunikation. Sie betrifft nicht nur Technik, sondern auch Tonalität, Text, Bildsprache und Gestaltung.

Relevanz für Marketingverantwortliche

Für Marketingverantwortliche ist das BFSG kein Randthema, sondern ein strategischer Hebel: Kampagnen, Content, Webseiten – alles muss künftig auch unter dem Aspekt der Zugänglichkeit gedacht werden. Das bedeutet ein Umdenken in der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung. Barrierefreiheit ist kein zusätzliches To-do, sondern integraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Digitalstrategie.

Wirtschaftlicher Faktor statt Pflichtprogramm

Rund 87 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Behinderung – und sind damit eine relevante Zielgruppe. Hinzu kommen ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen oder Nutzer unter schwierigen Umgebungsbedingungen. Wer diese Gruppen digital ausschließt, verschenkt Potenzial.

Von Code bis Content: Was barrierefreies Design konkret heißt

Digitale Barrierefreiheit ist Teamwork aus Technik, Design und Inhalt. Hier ein Überblick über zentrale Maßnahmen:

Technische Anforderungen
  1. Semantisches HTML: Strukturierter Code, der Inhalte logisch gliedert und es Screenreadern sowie anderen Assistenzsystemen erleichtert, Seiteninhalte korrekt zu interpretieren.
  2. ARIA-Rollen: Zusatzattribute (Accessible Rich Internet Applications), die interaktive Elemente – z. B. Menüs, Slider oder Formulare – für Screenreader besser erkennbar machen.
  3. Tastaturnavigation: Alle Funktionen einer Website sollten vollständig per Tastatur nutzbar sein – etwa mit der Tabulator-Taste durch Menüs oder Formulare.
  4. Formularlogik: Formulare müssen klar beschriftet, logisch aufgebaut und mit verständlichen Fehlermeldungen versehen sein – damit sie für alle Nutzer leicht auszufüllen sind.

Inhalte und Medien

  1. Alt-Texte: Bildbeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen
  2. Untertitel & Transkripte: für Videos – idealerweise ergänzt durch Audiodeskriptionen
  3. Einfache Sprache: für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Lesekompetenz
  4. Barrierefreie PDFs: mit korrekter Auszeichnung und logischer Struktur

Design und Usability

  1. Kontraste prüfen: guter Lesekontrast zwischen Text und Hintergrund
  2. Responsives Design: mobile first – aber bitte auch barrierefrei
  3. Bedienbarkeit optimieren: große Buttons, klare Navigation, eindeutige Klickbereiche

Prüfen, testen, nachjustieren

Tools wie der WAVE Accessibility Checker, axe Accessibility oder Google Lighthouse helfen bei der Analyse. Für umfassende Checks empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit erfahrenen Digitalagenturen.

Praxisbeispiel: Mehr Reichweite, mehr Conversions, ROI von 18%
– dank Barrierefreiheit

Ein mittelständisches Unternehmen aus der Finanzbranche beauftragte FOUR MOMENTS mit der barrierefreien Überarbeitung seiner Website. Ziel war eine rundum zukunftsfähige Plattform – technisch, visuell und inhaltlich. Wir übernahmen die Analyse, das Redesign und die technische Umsetzung inklusive.

Unsere Maßnahmen:
  • Accessibility-Check und Maßnahmenkatalog
  • Neuaufbau der Seitenstruktur
  • Überarbeitung von UX, Text und Bild
  • Onpage-SEO inklusive barrierefreier Inhalte
  • Integration barrierefreier Formulare, Alt-Texte und Kontraste
  • Schulung des Teams zur Erstellung künftiger barrierefreier Inhalte

Das Ergebnis:
Die Website erfüllt die gesetzlichen Vorgaben und performt deutlich besser. Die Conversion Rate stieg um 18 %, die Verweildauer nahm zu, ebenso die Anzahl qualifizierter Anfragen.

Fazit: Barrierefreies Webdesign und digitale Medien nach BFSG 2025 stärken Marke und erschließen neue Zielgruppen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr digitaler Teilhabe. Wer Barrierefreiheit heute mitdenkt, stärkt nicht nur seine Sichtbarkeit und Markenwahrnehmung, sondern erschließt neue Zielgruppen, erhöht seine digitale Reichweite und steigert die Effizienz seiner digitalen Maßnahmen. Barrierefreie Kommunikation trägt damit direkt zur Erreichung zentraler Marketing- und Unternehmensziele bei – und sichert langfristig die digitale Zukunftsfähigkeit von Marken und Organisationen. auf dem Weg zu mehr digitaler Teilhabe.

Dieser Glossarbeitrag zum Thema barrierefreie Unternehmenskommunikation wurde erstellt von FOUR MOMENTS – Agentur für Digitales Marketing, Employer Branding und strategische Markenführung.

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