Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG): Was auf Websites, Kampagnen und Co jetzt zukommt
Digitale Inklusion nach BFSG-Standard: Websites, Apps, Kampagnen – was jetzt zählt
Barrierefreiheit ist mehr als ein gesetzliches Muss – sie wird zum Qualitätsmerkmal digitaler Markenkommunikation. Sie betrifft nicht nur Technik, sondern auch Tonalität, Text, Bildsprache und Gestaltung.
BFSG für Websites, Apps und digitale Dienstleistungen
Die Anforderungen betreffen alle digitalen Berührungspunkte, die im Rahmen geschäftlicher Tätigkeiten bereitgestellt werden – von Online-Shops über Buchungssysteme bis zu Kundenportalen. Auch digitale Kampagnen und Unternehmenskommunikation müssen barrierefrei funktionieren. Wer diese Standards nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch einen nachhaltigen Reputationsverlust.
Für Marketingverantwortliche ist das BFSG kein Randthema, sondern ein strategischer Hebel: Kampagnen, Content, Webseiten – alles muss künftig auch unter dem Aspekt der Zugänglichkeit gedacht werden. Das bedeutet ein Umdenken in der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung. Barrierefreiheit ist kein zusätzliches To-do, sondern integraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Digitalstrategie.
Digitale Inklusion nach BFSG-Standard: Websites, Apps, Kampagnen – was jetzt zählt
Für Marketingverantwortliche ist das BFSG kein Randthema, sondern ein strategischer Hebel: Kampagnen, Content, Webseiten – alles muss künftig auch unter dem Aspekt der Zugänglichkeit gedacht werden. Das bedeutet ein Umdenken in der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung. Barrierefreiheit ist kein zusätzliches To-do, sondern integraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Digitalstrategie.
Relevanz für Marketingverantwortliche
Die Anforderungen betreffen alle digitalen Berührungspunkte, die im Rahmen geschäftlicher Tätigkeiten bereitgestellt werden – von Online-Shops über Buchungssysteme bis zu Kundenportalen. Auch digitale Kampagnen und Unternehmenskommunikation müssen barrierefrei funktionieren. Wer diese Standards nicht erfüllt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch einen nachhaltigen Reputationsverlust.
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